Bonsafe - Kassenbons aufs Smartphone

Bonsafe – Eine Antwort auf die Bonausgabepflicht

Seit dem 01.01.2020 gibt es in Deutschland für alle Kassen eine Bonausgabepflicht.
Sie besagt, dass jeder Kassenbon ausgegeben also entweder gedruckt oder elektronisch ausgeben werden.
Hierzu schreibt das Bundesministerium für Finanzen
im Anwendungserlass zu § 146a AO vom 22. Dezember 2016

Thema Belegausgabe:
Der Beleg kann nach § 6 Satz 3 KassenSichV elektronisch oder in Papierform zur Verfügung gestellt
werden. Dies setzt voraus, dass die Transaktion (vgl. AEAO zu § 146a, Nr. 1.6) vor Bereitstellung des
Belegs abgeschlossen wird.
Eine elektronische Bereitstellung des Beleges bedarf der Zustimmung des Kunden. Die
Zustimmung bedarf dabei keiner besonderen Form. Ein elektronischer Beleg gilt als bereitgestellt,
wenn dem Kunden die Möglichkeit der Entgegennahme des elektronischen Belegs gegeben wird.
Unabhängig von der Entgegennahme durch den Kunden ist der elektronische Beleg in jedem Fall zu
erstellen.
Die Sichtbarmachung eines Beleges an einem Bildschirm des Unternehmers
(Terminal/Kassendisplay) allein reicht nicht aus.
Eine elektronische Belegausgabe muss in einem standardisierten Datenformat (z. B. JPG, PNG
oder PDF) erfolgen, d. h. der Empfang und die Sichtbarmachung eines elektronischen Beleges auf
dem Endgerät des Kunden müssen mit einer kostenfreien Standardsoftware möglich sein. Auf den
Übertragungsweg bei der Übermittlung der Daten kommt es nicht an.
Die Ausgabe des Belegs muss in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Beendigung des
Vorgangs erfolgen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Beleg in Papierform oder elektronisch
bereitgestellt wird.
Bei der Zurverfügungstellung eines Papierbelegs reicht das Angebot zur Entgegennahme aus, wenn
zuvor der Beleg erstellt und ausgedruckt wurde. Eine Pflicht zur Annahme des Belegs durch den
Kunden sowie zur Aufbewahrung besteht nicht. Es besteht keine Aufbewahrungspflicht des
Belegausstellers für nicht entgegengenommene Papierbelege.
Unsere Lösung:

                                                               Die Bons werden, sofern keine Papierausgabe             
erfolgt, als PDF ausgegeben und an diekumo
Bonsafe Software im Internet übergeben.
Zeitgleich wird am Kundenbildschirm ein QRCode
angezeigt, welcher mit dem Smartphone
des Kunden gescannt werden kann. Eine
automatisch startende Browserlösung bietet die
Möglichkeit zum Anzeigen und Abspeichern
des Bons (ggf. auch zusätzliche Werbelinks).

 

 

 

 

Kosten: 0,002 € / Bon
Beispiel: 200 Bons/Tag = 5600 Bons/Monat = 11,20 €


Testen Sie selbst:
Scannen Sie den untenstehenden QR_Code mit der Kamera
ihres Smatphons.
Starten Sie den Browser……..

qr

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