AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der G-PoS Kassensysteme Martin  Stopp Gummersbach

1. Geltungsbereich

G-PoS entwickelt, verkauft, liefert und installiert Hardware und Software ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten für Geschäftsbeziehungen. auch soweit sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als G-PoS ausdrücklich schriftlich ausdrücklich zugestimmt hat. Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögen. Ein Verkauf an Privatpersonen findet nicht statt.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Mündliche oder telefonische Vereinbarungen erhalten erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch eine entsprechende Lieferung oder Leistung ihre Gültigkeit.

3.  Liefergegenstand, Lieferfristen

Inhalt und Umfang der geschuldeten Lieferungen und Leistungen (im Folgenden: Leistungen) ergeben sich ohne anderweitiger schriftlicher Vereinbarung aus der Auftragsbestätigung von G-PoS oder einem Kaufmännischen Bestätigungsschreiben .Die vertragliche Beschaffenheit der geschuldeten Leistung/Lieferung ergibt sich aus der schriftlichen Vereinbarung, fehlt eine solche, in abgestufter Rangfolge aus der Auftragsbestätigung der G-PoS, dem Angebot / Leistungsbeschreibungen
Technische Daten, Spezifikationen, Produkt- und/oder Softwarebeschreibungen, Qualitätsbeschreibungen oder sonstige Leistungsbeschreibungen stellen keine Zusicherungen oder Beschaffenheitsgarantien dar.

4. Muster

G-PoS hat das Urheberrecht und das geistige Eigentum an allen dem Käufer übersandten Mustern. Das gilt auch dann, wenn die Muster vom Käufer bezahlt werden. Sofern der Käufer aufgrund der Bemusterung den Auftrag durch einen anderen Hersteller ausführen lässt, verpflichtet sich der Käufer, den uns entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen behält G-PoS.

5. Preise

Es werden die am Tage der Lieferung gültigen Preise berechnet, sofern dies nicht bei Vertragsabschluss ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Preisangaben im Verkehr mit Wiederverkäufern sind stets Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer und gelten ab Gummersbach , sofern keine andere Regelung schriftlich getroffen wird. Die Zahlung hat netto Kasse” bei bzw. nach Erhalt der Ware/Rechnung zu erfolgen. Nicht vereinbarte Rabatte, Skonti o.ä. sind nach zu endrichten.

6. Eigentumsvorbehalt

Von G-POS gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung aller Verbindlichkeiten aus dem Vertragsverhältnis Eigentum von G-PoS. Bei Verkauf, Pfändung, Sicherheitsübereignung oder sonstiger Überlassung ist stets auf den Eigentumsvor- behalt hinzuweisen. Kosten, die für die Aufhebung des Zugriffs oder die Wieder- beschaffung des Kaufgegenstands aufgewendet werden müssen, hat der Schuldner zu tragen

7. Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen der G-PoS ist wenn nicht anders vereinbart 51645 Gummersbach Im Halken 36. Insbesondere bei Gewahrleistungen sind Versand bzw Fahrt oder Reisekosten sowie Übernachtungen vom Kunden zu bezahlen. G-PoS ist berechtigt hierfür Vorkasse zu verlangen.

8. Gewährleistung

Für Gewährleistungsansprüche gelten wenn nicht anders vereinbart die Bestimmungen  BGB bzw.  des HGB ergänzend . Das Recht auf Nachbesserung ersetzt zunächst das Recht auf Wandlung/ Minderung, welches erst nach zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen greift. Beanstandungen haben unter Angabe des Fehlers schriftlich zu erfolgen, Gewährleistungsansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn unter Berücksichtigung des gemeldeten Fehlers ein angemessener Betrag auf die Kaufpreisforderung gezahlt worden ist. Ein gemeldeter Fehler berechtigt nicht zur Kaufpreiszurückhaltung. Stellt sich bei der Überprüfung heraus, dass der Fehler nicht auf eine mangelhafte Funktionstüchtigkeit, sondern auf  falsche Bedienung, Viren, etc. zurückzuführen ist., ist G-PoS berechtigt, angefallene Kosten insbesondere gegenüber Wiederver- käufern in Rechnung zu stellen. Beim Verkauf von gebrauchter Ware gilt grundsätzlich eine Übernamegarantie von 7 Tagen ab Lieferung. Gewährleistungen werden hierbei nicht übernommen

9. Zahlungsverzug

Kommt der der Käufer mit Zahlungen in Verzug, so kann G-PoS vom Vertrag zurücktreten oder nach angemessener Nachfrist Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Verzugszinsen werden ab Fälligkeit der Forderung in Höhe von 9% über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank berechnet .

10. Sach und Rechtsmängel

Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unwesentlichen Mängeln, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit gegenüber dem vereinbarten Verwendungszweck und bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Mängelansprüche bestehen ebenfalls nicht, wenn die Leistung durch den Kunden oder durch Dritte geändert, unsachgemäß installiert, gewartet, repariert, benutzt oder nicht sachgemäßen Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird oder der Kunde die Leistung übermäßig nutzt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind und dass die Mangelbeseitigung dadurch nicht unverhältnismäßig erschwert wird. Eine übliche Abnutzung stellt keinen Mangel dar. G-PoS behält sich zur Prüfung , Analyse und Nacherfüllung  einen angemessenen Zeitraums von in der Regel bis zu 21 Tagen vor. Diese Nacherfüllungsfrist ist entsprechend zu verlängern, wenn die G-PoS die Nacherfüllung innerhalb dieses Zeitraumes unmöglich oder unzumutbar ist. Bei der Bemessung des angemessenen Zeitraums sind insbesondere die Komplexität der Leistungsgegenstände, der Mängelbeseitigung bzw. der mangelfreien Lieferung sowie die Dauer der Leistungserbringung und eventuell notwendiger Zulieferungen zu berücksichtigen. Der Kunde hat G-PoS die Suche und Analyse der Mangelursache zu ermöglichen, sie dabei angemessen zu unterstützen und ihr Einsicht in die Unterlagen zu gewähren, aus denen sich nähere Umstände eines aufgetretenen bzw. behaupteten Mangels ergeben können. Ergibt die Überprüfung einer Mängelrüge, dass kein Gewährleistungsanspruch besteht, kann G-PoS die entstandenen Kosten und Aufwendungen zu den Bedingungen und Preisen der jeweils gültigen Preisliste dem Kunde  berechnen. Bei berechtigten Mängelrügen dürfen Zahlungen des Kunden nur in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zum Sachmangel stehen. Der Kunde kann Zahlungen nur dann zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann, oder die von G-PoS schriftlich anerkannt worden sind.  G-PoS kann Aufwendungen und Kosten für Transport, Wegezeiten, und Übernachtungen dem Kunden berechnen.  Der Kunde kann diese Kosten vermeiden, indem er nach Absprache mit G-PoS die Ware zum Erfüllungsort verbringt. Weitergehende oder andere als die in diesen AGBs genannten sind ausgeschlossen. Der Kunde muss offensichtliche Mängel (einschließlich Transportschäden) innerhalb einer Frist von / Tagen ab Empfang der Ware oder Software bzw. ab Abnahme der Wartung oder Reparatur schriftlich anzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Unseren Vertragspartner trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Keine Gewährleistung wird unsererseits für Verschleißteile übernommen.
Ferner wird keine Gewährleistung unsererseits übernommen in den Fällen unsachgemäßer Behandlung oder Reparatur der von uns gelieferten Ware oder Software.

11.  Haftung

G-PoS beschränkt die Haftung für Handlungen im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit wie folgt: In Fällen der vorsätzlichen Schädigung, der Haftung für Personenschäden oder der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, gelten die gesetzlichen Regelungen. In Fällen der grob fahrlässigen Schädigung ist die Haftung von G-PoS begrenzt auf den typischen Schaden, welcher für G-PoS zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar war. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet G-PoS nur, soweit der Schaden durch eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht wurde. Eine Haftung von G-PoS für einen Verlust von Daten setzt voraus, dass der Kunde mit der gebotenen Häufigkeit und Sorgfalt, jedoch mindestens einmal täglich, eine Datensicherung durchgeführt hat und diese gesicherten Daten zur Wiederherstellung der Daten genutzt werden können. Die Haftung  ist stets auf die Höhe des Aufwandes zur Wiederherstellung der nicht verfügbaren Daten aus einer ordnungsgemäßen, insbesondere maschinenlesbaren Datensicherung beschränkt .

12.  Software / Zeitschlösser

Durch das Installieren der Software oder den Erwerb eines Systems erkennt unser Kunde diese Bedingungen ausdrücklich an. Unser Kunde erwirbt an den im Lieferumfang enthaltenen Programmen lediglich ein nicht-exklusives Nutzungsrecht für eine EDV-Einheit. Alle weiteren Nutzungsrechte verbleiben bei G-PoS. Weiteres regeln ggf. die Lizenzverträge. Softwarelizenzen werden bei Lieferung nur auf Widerruf erteilt. Bei Nichterfüllung der Zahlungsvereinbarung durch den Kunden stellt die Software zeitgesteuert die Funktion ein. Nach Zahlungseingang schaltet G-Pos die Lizenz endgültig frei. Dies kann kostenlos per Fernwartung oder gegen Erstattung der Selbstkosten vor Ort geschehen.

13. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist für beide Teile Gummersbach.

14. Berechtigte Personen

Ausschließlich handlungsberechtigt für die Fa. G-PoS ist Martin Stopp.

15. Schecks

Scheckzahlungen werden nur als Fristgerecht anerkannt wenn Sie 7 Tage vor Ablauf des Zahlungsziels bei G-Pos angeliefert werden. Diese gilt insbesondere bezüglich §12 und der Freischaltung von Lizenzen.

16. Schlussbestimmung

Eine Teilunwirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen der Firma G-PoS berührt die Wirksamkeit der übrigen Teile dieser Bedingungen nicht. Mündliche Nebenabsprachen haben keine Gültigkeit

Eine Teilunwirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen der Firma G-PoS berührt die Wirksamkeit der übrigen Teile dieser Bedingungen nicht. Mündliche Nebenabsprachen haben keine Gültigkeit.hrt die Wirksamkeit der übrigen Teile dieser Bedingungen nicht. Mündliche Neben

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